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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab dem 01.02.2005



Leistungsumfang, Leistungsabwicklung


Nachstehende Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und sonstige Leistungen.


Zu den mit der Firma „SaRa – Beautify your Nails e.K.“ mit Inhaberin Frau Sabine Rautenberg (folgend Dienstleister genannt) vereinbarten Terminen für die Durchführung der vertragsgemäßen Arbeiten verpflichtet sich der Auftraggeber (folgend auch Kunde oder Schuldner genannt), pünktlich zu erscheinen.


Bei Verspätungen ist der Dienstleister berechtigt, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist, dass nachfolgende Termine durch die Verspätung nicht mehr zeitgerecht bedient werden können.

Die Einschätzung liegt im Ermessen des Dienstleisters.


Als Zielvorgabe für Verspätungen dient die in den Geschäftsräumen des Dienstleisters aufgestellte Uhr.


Terminabsagen durch den Auftraggeber / Kunde sollen so früh wie möglich, jedoch mindestens vierundzwanzig Stunden vor Terminbeginn mitgeteilt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.


Bei Unterschreitung dieser Frist ist der Dienstleister berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro (in Worten: zwanzig Euro) für den Verdienstausfall zu berechnen. Die Gebühr für den Dienstausfall ist VOR dem nächsten Termin vom betreffenden Auftraggeber / Kunde zu entrichten.


Terminabsagen durch den Dienstleister unterliegen keiner Frist.


Preise, Zahlungsbedingungen


Für die erbrachte(n) Leistung(en) berechnet der Dienstleister die Gebühren laut der jeweils gültigen Preisliste.

Erhöhen sich die Material- und / oder Betriebskosten oder die marktmäßigen Preise, so ist der Dienstleister berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen.


Alle Rechnungen vom Dienstleister sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.


Nimmt der Auftraggeber eine oder mehrere Dienstleistungen in Anspruch und kann diese nicht bar begleichen,

ist er verpflichtet, innerhalb von 10 (in Worten: zehn) Werktagen die fällige Summe auf das Ihm genannte Konto zu überweisen.


Ist am elften Werktag kein Zahlungseingang fest zu stellen, ist der Dienstleister berechtigt, seine Forderung mit Hilfe eines Mahnbescheides einzufordern. Die hierdurch entstehenden Kosten für Rechtsanwälte usw. trägt der Schuldner (Kunde).

Weist der Kunde nicht vor Dienstleistungsbeginn darauf hin, dass er selbige nicht sofort bar begleichen kann, erfüllt er den Tatbestand des Betruges. Dies kann vom Dienstleister strafrechtlich verfolgt werden. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Schuldner (Kunde).


Im Verzugsfall (elf Werktage nach Fälligkeit) kann der Dienstleister Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes berechnen, es sei denn, der Auftraggeber (Kunde) weist nach, dass ein Verzugsschaden nicht entstanden ist.


Der Dienstleister behält sich vor, bei Nichtbezahlung seiner Rechnungen die Leistung(en) einzustellen und die

ausstehenden Forderungen auf dem Gerichtsweg einzufordern.


Abnahme und Gefahrenübergang


Artikel- / Leistungsänderungen in Farbe, Beschaffenheit oder ähnlichem behält sich der Dienstleister vor.


Der Kunde hat die Leistung / Ware unverzüglich zu prüfen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist der Kunde verpflichtet, diesen sofort mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die sofortige Mängelanzeige, so gilt die Leistung bzw. die Ware als genehmigt.

Gewährleistung, Haftung


Der Dienstleister ist nicht zur Überprüfung der vom Auftraggeber genannten Daten (z.B. Geburtsdatum, gesundheitlicher Zustand, Allergien usw.) und der von ihm erteilten Anweisungen bzw. Angaben verpflichtet

und haftet nicht für daraus entstehende Fehler.


Bei minderjährigen Kunden ist eine schriftliche Einverständniserklärung durch den Erziehungsberechtigten zu erbringen. Eine Prüfung des vorgelegten Schriftstückes durch den Dienstleister wird nicht vollzogen.


Der Auftraggeber verpflichtet sich, evtl. übertragbare Krankheiten VOR Terminantritt mitzuteilen bzw. den Termin rechtzeitig abzusagen. Um die Gefahr einer Krankheitsübertragung abzuwenden, ist der Dienstleister berechtigt, alle Termine bis auf weiteres zu stornieren.


Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die in den eingesetzten Materialien enthaltenen Wirkstoffe und daraus evtl. entstehenden Reaktionen.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz jeglicher Art wegen etwaiger Mängel, Unverträglich-keiten gegenüber der verwendeten Materialien, Verzug oder anderer Rechtsgründe, der über die Kosten der ordnungsgemäßen Leistungserbringung (Nachbesserung) hinausgeht.


Anspruch auf kostenlose Mängelbeseitigung (Nachbesserung) hat der Auftraggeber (Kunde) nur bei Rekla-mation innerhalb der ersten vierundzwanzig Stunden nach Erbringung der jüngsten Dienstleistung.


Den rechtzeitigen Zugang der Mängelrüge hat der Kunde nachzuweisen.


Natürlicher Verschleiß ist in jedem Falle von der Gewährleistung ausgeschlossen.


Etwaige Ansprüche gegen den Dienstleister verjähren / verfallen, soweit nicht eine kürzere Frist in Betracht kommt, spätestens mit Ablauf von zwei Wochen nach Entstehung des Anspruchs.


Der Dienstleister ist nicht für kurzfristige Terminabsagen haftbar, die durch unvorhersehbare Ereignisse notwendig wurden. Hierzu zählen z.B. Krankheit des Dienstleisters oder eines Familienmitgliedes, kurzfristige und nicht aufschiebbare Behörden- und Schul(ungs)termine usw.


Datenschutz, Datenaufbewahrung


Der Dienstleister ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu speichern. Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.


Sonstiges


Der Dienstleistungsvertrag wird ausschließlich zu den vorliegenden Vertragsbedingungen abgeschlossen.


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so gilt diese im übrigen fort, bis selbige durch eine neue ersetzt wird. Dieser Vertrag ersetzt alle früheren Vereinbarungen bezüglich des Vertrags-gegenstandes.


Erfüllungsort ist München. Als Gerichtsstand wird München vereinbart.